WIR OPTIMIEREN IHRE THERAPIE
PHARMAZEUTISCHE DIENSTLEISTUNGEN
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ÜBERSICHT
ERWEITERE MEDIKATIONSANALYSE
Sie haben Anspruch auf eine kostenfreie Medikation Analyse in Ihrer Apotheke vor Ort.
Wir als Arzneimittelexperten beraten Sie zu Ihrer kompletten Medikation inklusive Nahrungsergänzungsmittel.
Durch mehrere behandelnde Ärzte kann es zu Doppelverordnungen oder Wechselwirkungen Ihrer Medikamente kommen.
Unser Anspruch und Ziel ist es, Ihre Therapie zu optimieren.
RISIKOERFASSUNG BLUTDRUCK
Sie haben den Anspruch den Erfolg Ihrer medikamentösen Blutdruckeinstellungen bei uns kontrollieren zu lassen – kostenfrei.
Sollten wir erhöhte Blutdruckwerte messen, verweisen wir Sie an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin.
Gemeinsam können wir Ihre antihypertensive Therapie ggf. anpassen.
Eine gut eingestellte Therapie ist wichtig, um langfristige, Blutdruck bedingte Endorganschäden wie Schlaganfall, Myokardinfarkt, Herzinfarkt, Herzinsuffizienz oder Nierenfunktionsstörungen vermeiden.
EINWEISUNG IN DIE INHALATION
Sie haben ein Medikament zur Inhalation verordnet bekommen und fühlen sich nicht ganz sicher in der Anwendung?
Wir schulen Sie und zeigen Ihnen wie Sie die optimale Inhalationstherapie erhalten.
HABE ICH ANSPRUCH?
Anspruchsberechtigt sind versicherte Personen in der ambulanten, häuslichen Versorgung, die aktuell und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage mindestens 5 Arzneimittel (verschiedene ärztlich verordnete, systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa) in der Dauermedikation einnehmen bzw. anwenden.
Die Dienstleistung kann einmal alle 12 Monate erbracht und abgerechnet werden. Bei erheblichen Umstellungen (definiert als mindestens 3 neue bzw. andere systemisch wirkende Arzneimittel/Inhalativa innerhalb von 4 Wochen als Dauermedikation) kann die Dienstleistung vor der 12-Monatsfrist erneut erbracht und abgerechnet werden. Die 12-Monatsfrist beginnt bei erheblichen Umstellungen nach der Leistungserbringung erneut.
Anspruchsberechtigt sind
Versicherte mit nach Selbstauskunft bekanntem Bluthochdruck und
mindestens einem verordneten Antihypertensivum ab 2 Wochen nach Therapiebeginn einmal alle 12 Monate und darüber hinaus
bei Änderung der antihypertensiven Medikation ab 2 Wochen nach Einlösung einer Neuverordnung.
Im Falle der Änderung der Medikation beginnt die Frist von 12 Monaten erneut.
Zu den Antihypertensiva zählen Arzneimittel mit folgenden ATC Codes: C02 (Clonidin, Moxonidin, Doxazosin), C03 (Diuretika), C07 (Betablocker), C08 (Calciumkanalblocker) sowie C09 (ACE-Hemmer, Sartane).
Anspruchsberechtigt sind:
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren mit Neuverordnung von Devices bzw. Device-Wechsel oder
Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren, die während der letzten 12 Monate laut Selbstauskunft keine Einweisung mit praktischer Übung mit dem entsprechenden Device in einer Arztpraxis oder Apotheke erhalten haben und laut Selbstauskunft nicht in ein Disease-Management-Programm (DMP) Asthma oder COPD eingeschrieben sind